Welche sozialen Rechte haben Sie im Baugewerbe?

Video mit Informationen zu den sozialen Rechten im Baugewerbe

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Weitere Informationen über Ihre Rechte im Baugewerbe

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Lohn

  1. Sie bekommen Ihren Lohn mindestens einmal im Monat. Die Bezahlung erfolgt:

    • entweder per Überweisung auf Ihr Bankkonto
    • oder per Scheck.

    Außerdem bekommen Sie immer einen Zahlungsbeleg.

  2. Wenn Sie Überstunden leisten, erhalten Sie in der Regel:

    • entweder zusätzlichen Lohn
    • oder zusätzliche freie Tage.

    Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Vorgesetzten, was Ihnen zusteht.

    Die Hin- und Rückfahrt zur Baustelle müssen Sie nicht selbst bezahlen. Die Fahrtkosten trägt Ihr Arbeitgeber.
    (Mindest-)Lohn nach Kategorie

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Versicherung

  1. Ja, Sie sind gegen Arbeitsunfälle versichert. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, für Sie eine Arbeitsunfallversicherung abzuschließen.

    • Ihre Kosten für medizinische Leistungen
    • Ihr Lohnausfall

    Sind Sie in Belgien sozialversichert und arbeiten Sie seit mindestens sechs Monaten im Baugewerbe? Wenn ja, erhalten Sie auch automatisch eine kostenlose Krankenhausversicherung. Müssen Sie ins Krankenhaus? Wenn ja, müssen Sie die Kosten nicht selbst tragen.

    Erkundigen Sie sich bei der Vereinigung Constructiv, ob Sie diesen Anspruch haben.

    • Kontakt zu Constructiv
    • Weitere Informationen zur Krankenhausversicherung
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Sicherheit am Arbeitsplatz

    • Schutzhelm
    • fluoreszierende Sicherheitsweste
    • Sicherheitsschuhe

    Ihr Arbeitgeber stellt diese Schutzbekleidung zur Verfügung. Wenn nötig, wird Ihnen auch noch weitere Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.

  1. Sicherheit auf der Baustelle ist äußerst wichtig.

    • Sie werden obligatorisch in Fragen der „grundlegenden Sicherheit“ unterwiesen.
    • Ihr Vorgesetzter erklärt Ihnen, welche Risiken es gibt und wie Sie sicher arbeiten können. Befolgen Sie diese Anweisungen stets - zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit Ihrer Kollegen.
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Unterkunft

    • Ist Ihr Zimmer kleiner als 18 m²? Wenn ja, ist das Schlafzimmer nur für Sie allein.
    • Ist Ihr Zimmer größer als 18 m²? Wenn ja, müssen Sie das Schlafzimmer möglicherweise mit einer anderen Person teilen.
  1. Wenn ja, muss Ihr Arbeitgeber:

    • entweder für eine Unterkunft sorgen
    • oder Ihnen eine Entschädigung zahlen, damit Sie selbst eine Wohnung mieten können.
    • Sie verfügt über Wasser- und Stromversorgung.
    • Sie ist gut belüftet und darf nicht feucht sein.
    • Sie verfügt überall über Doppelverglasung.
    • In jedem Stockwerk sind Rauchmelder angebracht.

    Auf dieser website sind alle Normen und Vorschriften zusammengestellt.

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Nichtdiskriminierung

  1. Auf der Baustelle müssen sich alle wohl und sicher fühlen. Niemand darf diskriminiert oder gemobbt werden. Dies gilt unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität, Orientierung oder Religion. Es gilt die Gleichbehandlung für alle.

    Sind Sie dennoch Opfer von Diskriminierung? Melden Sie es Ihrem Vorgesetzten.

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Probleme am Arbeitsplatz

  1. Beispiel: Stellen Sie an Ihrem Arbeitsplatz gefährliche Situationen fest? Wird Ihr Lohn nicht gezahlt? Oder wird er nicht pünktlich gezahlt? Gibt es Probleme mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung? Haben Sie ein anderes Problem?

    Erstatten Sie hierüber Meldung bei einer speziellen Meldestelle. Sie können dieser Meldestelle gegenüber volles Vertrauen haben. Die Meldestelle wird Ihrem Arbeitgeber niemals Ihren Namen nennen.

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Arbeitszeit

    • Sie arbeiten jede Woche die gleiche Anzahl von Stunden.
    • Nach sechs Stunden Arbeit steht Ihnen eine 15-minütige Pause zu.
    • Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen beträgt mindestens elf Stunden.
    • Jede Woche steht Ihnen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 35 Stunden zu. Dies entspricht einem Zeitraum von 1,5 Tagen, in dem Sie nicht arbeiten dürfen.
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Hygiene am Arbeitsplatz

  1. Die Baustelle muss immer über Folgendes verfügen:

    • Toiletten
    • einen Umkleideraum
    • einen Ort, an dem Sie sich waschen können
    • einen Raum, in dem Sie essen können
    • Erste-Hilfe-Ausrüstung für Unfälle: eine Tragbahre, eine Decke, zwei Erste-Hilfe-Kästen und Feuerlöscheinrichtungen.

    Ihr Arbeitgeber ist zur regelmäßigen Reinigung aller dieser Räumlichkeiten verpflichtet.

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Über uns

„Workinginconstruction.be“ ist eine Plattform, die Arbeitnehmern im belgischen Baugewerbe hilft, ihre sozialen Rechte zu verstehen. Diese Plattform ist eine von der Organisation Lantis und den mit der Oosterweel-Verbindung beauftragten Konsortien initiierte Gemeinschaftsarbeit, an der sich 23 Organisationen beteiligen.

Unser Ziel ist es, Arbeitnehmern Informationen z. B. zu Löhnen, Arbeitsbedingungen und Unterkunft in verständlicher Form leicht zugänglich zu machen. Wir möchten sicherstellen, dass Beschäftigte im Baugewerbe ihre Rechte kennen und wissen, an wen sie sich bei Fragen wenden können. Mit „Workinginconstruction.be“ verfolgen wir das Anliegen, faire, transparente und sichere Arbeitsbedingungen für alle im Baugewerbe zu gewährleisten.

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